Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zum Sozialversicherungssystem in Deutschland und ist daher eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer. Gesetzlich unfallversichert sind in Deutschland alle Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig von der Höhe des Einkommens. Zudem sind auch Fahrgemeinschaften versichert, welche sich auf dem Weg zur Arbeit befinden. Weitere "Berufsgruppen", die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen sind Landwirte, Schüler, Studenten, Kinder welche Tagesstätten oder Kindergärten besuchen, Blut- und Organspender, Helfer bei Unglücksfällen sowie Zivil- und Katastrophenschutzhelfer. Während oben genannter Personenkreis automatisch versichert ist, können sich Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Für Beamte ist hingegen die Unfallfürsorge zuständig und für Autofahrer die Autoversicherung. Bei Urlaub mit Hund wäre dies Tierhalterhaftpflicht.
Wie man schon an der Aufzählung sehen kann, sind sehr viele Personen automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Zudem bietet die Unfallversicherung auch noch jede Menge verschiedener Leistungen. Allgemein schützt die gesetzliche Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitsgefahren, die auf die berufliche Tätigkeit zurück zu führen sind. Die Leistungen werden übrigens in jedem Fall erbracht, unabhängig davon, wer den Unfall evtl. schuldhaft verursacht hat. Im Einzelnen enthält die gesetzliche Unfallversicherung die folgenden Leistungen. Zunächst werden natürlich die notwendigen Kosten für eine Heilbehandlung übernommen, die als Unfallfolge durchgeführt werden muss. Darunter fallen die Behandlung durch den Arzt, der Krankenhausaufenthalt, sowie alle notwendigen Hilfsmittel und Medikamente, und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Neben de oben genannten Leistungen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung dem Opfer zudem ein Verletztengeld. Dieses beträgt bis zu 80 Prozent des entgangenen Bruttolohnes, allerdings maximal bis zum bisher verdienten Nettogehalt. Diese Regelung gilt natürlich nur dann, wenn vom Arbeitgeber aufgrund des Unfalls keine Lohnfortzahlung vorgenommen wird. Die Dauer der Zahlung des Verletztengeldes ist ansonsten auf 78 Wochen begrenzt. Eine weitere Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist die so genannte Berufshilfe. Falls der Geschädigte aufgrund seines Unfalls und den daraus resultierenden gesundheitlichen Schäden seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat er Anspruch auf Unterstützung um einen neuen Beruf zu erlernen. Die Unfallversicherung zahlt daher eine Ausbildung für einen anderen Beruf oder Umschulungen.
Auch die soziale Rehabilitation ist ein wichtiger Aspekt nach einem Unfall. Daher erstattet die gesetzliche Unfallversicherung auch Kosten, die nun aufgrund von benötigten Hilfen im Kraftfahrzeug, in der Wohnung, Haushaltshilfen oder einer psychologischen Betreuung entstehen können. Eine Erweiterung des Verletztengeldes ist die Verletztenrente. Diese wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt, wenn die Arbeitskraft nach einem Unfall bzw. einer Berufskrankheit um mindestens 20 Prozent für eine Dauer von mindestens 26 Wochen gemindert ist. Die Höhe der Verletztenrente richtet sich im Folgenden nach dem tatsächlichem Schweregrad der Erkrankung, also wie sehr die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, und zudem nach dem bisherigen Verdienst. Sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach dem Unfall so stark, dass eine Pflege auf Dauer notwendig ist, hat der Geschädigte ebenfalls einen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegeleistungen. Eine weitere Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch das Sterbegeld. Dieses wird an einen hinterbliebenen Angehörigen gezahlt, wenn das Unfallopfer aufgrund des Unfalls verstirbt. Eine Folge des Unfalltodes ist auch die Tatsache, dass die Hinterbliebenen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusätzlich zum Sterbegeld eine Hinterbliebenenrente erhalten. Der Hinterbliebene kann allerdings ausschließlich der Ehepartner sein. Dieser erhält die Hinterbliebenenrente, deren Höhe sich nach Alter, Kindern und dem Grad der Erwerbsfähigkeit richtet. Dennoch bekommt nicht nur der Ehepartner aufgrund des Unfalltodes des Opfers eine Rente, sondern auch alle Kinder unter 18 Jahren erhalten die so genannte Waisenrente. Die Höhe beträgt bei Halbwaisen 20 Prozent des Jahresarbeitslohnes des Verstorbenen, bei Vollwaisen sind es 30 Prozent. An den aufgeführten Leistungen sieht man deutlich, dass das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung doch größer ist, als man es hin und wieder vermuten würden. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst einen erfolgten Arbeitsunfall sofort ihrem Arbeitgeber melden. Dieser wiederum zeigt den Unfall bei dem Unfallversicherungsträger an, der für seinen Betrieb zuständig ist