Bergungskosten nach einem Unfall
Tausende Fahrzeuge sind täglich auf den deutschen Straßen unterwegs und Unfälle bleiben da nicht aus. Einige Autofahrer sind erleichtert, dass bei einer brenzligen Situation nichts passiert ist oder andere Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall getroffen und das eigene Fahrzeug verschont wurde. Irgendwann wird man fast jeder Bürger auch in ein Vorkommnis verwickelt. Egal ob Schuld am Unfall oder nicht, das Auto ist nicht mehr fahrbereit.
Ein Abschleppdienst muss her und das Auto in eine Werkstatt bringen. Vor der Reparatur sollte ein Unfallsachverständiger die Schäden am Fahrzeug begutachten, so werden spätere Meinungsverschiedenheiten mit der Versicherung minimiert. Hat ein Autofahrer nur die Haftpflichtversicherung, bleibt dieser auf die Abschleppkosten sitzen, wenn er den Unfall selbst verschuldet hat. Ist der andere Fahrer der Verursacher des Unfalles, so muss dessen Versicherung die Kosten für das Abschleppen das eigene Fahrzeug und der Reparaturkosten übernehmen. Der Kostenfalle kann der Autofahrer nur mit einer entsprechenden Teil- oder Vollkaskoversicherung entgehen. Diese Versicherungen übernehmen bei eigener Schuld die Bergungskosten und der späteren Instandsetzung. Bei schweren Sachschäden am Fahrzeug sollte vor dem Reparaturauftrag ein Unfallsachverständiger das Auto begutachten, damit werden spätere Probleme mit der Versicherung minimiert.
Bergungskosten bei einem Automobilklub
Bei älteren Fahrzeugen lohnt sich eine Kaskoversicherung nicht mehr. Für alle Fahrzeugführer ist aber auf jeden Fall eine Mitgliedschaft in einem Automobilklub sinnvoll. Neben den Bergungskosten werden die Auslagen für eine notwendige Übernachtung oder einem vorübergehenden Ersatzfahrzeug übernommen. Vorteilhaft ist, gegen einen kleinen Aufpreis eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Ein Streit vor Gericht kann so richtig ins Geld gehen. Die Reparaturkosten sind bei einem selbst verursachten Unfall aus der eigenen Tasche zu tragen, außer einer bestehenden Kaskoversicherung. Mit der richtigen Absicherung kann ein Autofahrer eine Unmenge an Geld und Ärger sparen.
Bergungskosten sicher vermeiden
Die beste Versicherung nutzt nichts, wenn der Autofahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat. Die landläufige Meinung, bis 0,5 Promille darf ich Alkohol trinken und dann noch Autofahren gilt nur bei unauffälligem Fahrverhalten. Bemerkt die Polizei Auffälligkeiten, ist ein Bußgeld fällig. Bei einem Unfall kann die Versicherung teilweise oder ganz den Versicherungsschutz entsagen. Das heißt im Klartext, es sind alle anfallenden Kosten vom Verursacher selbst zu tragen und ab einem Wert von über 1,6 Promille kommt die MPU noch dazu. Sollte ein Autofahrer beruflich auf den Führerschein angewiesen sein, droht der Verlust des Arbeitsplatzes, da die vereinbarten Arbeitsaufgaben laut Arbeitsvertrag nicht mehr ausgeführt werden, kann der Arbeitgeber kündigen. Die Bergungskosten sind für den betreffenden Autofahrer in diesem Fall das kleinste Übel.