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Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld nach einer Behandlung im Krankenhaus

Die gesetzlichen Krankenkassen streichen in den letzten Jahren immer mehr Leistungen. Wer im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, muss sogar noch extra zahlen. Bei über 18-jährigen ist der Betrag zur Zeit bei zehn Euro, die pro Tag gezahlt werden müssen. Oft wird die Genesung beeinträchtigt, wenn der Patient sich darüber Sorgen machen muss, dass er viel Geld zahlen muss, wenn er im Krankenhaus liegt. Hier kann mit dem Krankenhaustagegeld die Sorge genommen werden. Das Krankenhaustagegeld deckt alle Mehrkosten, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Wer längere Zeit stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, muss nicht nur die zehn Euro pro Tag zahlen, sondern auch die Fahrtkosten, de Mehrkosten für Telefongebühren oder Fernsehen und auch die Ausgaben für Zeitschriften und ein Besuch in der Krankenhaus- Cafeteria. So kann ein vierwöchiger Aufenthalt sehr teuer werden! Bei dem Krankenhaustagegeld ist der Vorteil, dass auch Wochenendtage und der Aufnahme- und Entlassungstag als voller Tag gezählt wird.

Wie kann das Krankenhaustagegeld bezogen werden?

Das Krankenhaustagegeld kann durch zwei Varianten in Anspruch genommen werden. Zum einen wird das Krankenhaustagegeld im Rahmen der Unfallversicherung gezahlt. Hier wird das Geld gezahlt, wenn nach einem Unfall ein Krankenhausaufenthalt unausweichlich ist und auch Aufenthalte die noch bis zu drei Jahre nach dem Unfall erforderlich sind. Zum anderen kann das Krankenhaustagegeld durch eine private Krankenzusatzversicherung bezogen werden. Sobald der Patient diese Zusatzversicherung in Anspruch nimmt, hat er automatisch den Status eines Privatpatienten. Somit kann der Patient eine Chefarztbehandlung wählen, das Krankenhaustagegeld in Anspruch nehmen und darüber hinaus sich die Klinik selber auswählen.

Unterschied zwischen dem Krankengeld und dem Krankentagegeld


Viele Versicherungsnehmer verwechseln Krankengeld und Krankentagegeld. Das Krankenhaustagegeld ist ein Zusatz zu einer privaten Zusatzversicherung. Diese kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Patient stationär aufgenommen wird und wird solange gezahlt, wie die Arbeitsunfähigkeit andauert. Darüber hinaus kann die Möglichkeit bestehen, dass bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens abgesichert ist. Bei dem Krankengeld handelt es sich um eine gesetzliche Leistung der Krankenkasse und kann insgesamt 78 Wochen in Anspruch genommen werden. Dabei muss beachtet werden, dass es nur maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens und 70 Prozent des Bruttoeinkommens abdeckt.