Die gesetzliche Unfallversicherung
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Verletztenrente
Unfälle bei der Arbeit

Leistungen der priv. Unfallversicherung

Leistungen der priv. Unfallversicherung

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung, die bereits viele Personen schützt, hat Jeder die Möglichkeit, auch eine private Unfallversicherung abzuschließen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die lediglich Leistungen im Falle eines beruflich bedingten Unfalls erbringt, erstreckt sich die private Unfallversicherung auch auf den gesamten privaten Bereich. Die private Unfallversicherung ist weltweit gültig und es spielt dabei auch keine Rolle, in welcher Situation der Unfall passiert, sei es im Beruf, in der Freizeit, auf einer Reise oder als Verkehrsunfall. Wer seinen Unfallversicherungsschutz also über den gesetzlichen Schutz hinaus erweitern möchte, ist sicherlich mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung gut beraten. Die Versicherung kann für jede natürliche Person abgeschlossen werden. Es ist Ratsam sich einen Versicherungsmakler zu suchen der einem bei den Versicherungsabschlüssen hilfreich zur Seite steht.

Invaliditätsleistung

Grundlage der Leistungen jeder privaten Unfallversicherung ist die so genannte Invaliditätsleistung. Ferner können noch einige weitere Leistungen im Rahmen der privaten Unfallversicherung vereinbart werden. Grundsätzlich gibt es die private Unfallversicherung in verschiedenen Vertragsformen, z.B. als Einzelunfallversicherung, als Familienunfallversicherung, als Kinderunfallversicherung oder als Gruppenunfallversicherung. Neben der Unfallvollversicherung kann man zudem auch private Unfallversicherungen abschließen, die nur für bestimmte Lebensbereiche gelten. So existieren zum Beispiel Unfallversicherungen in Form von Freizeitunfallversicherungen, Insassenunfallversicherungen, Luftfahrtunfallversicherungen, Reiseunfallversicherungen oder Reiter-Unfallversicherungen. Wie bereits erwähnt, ist die Invaliditätsleistung die Grundlage jeder privaten Unfallversicherung in Deutschland. Die Invaliditätsleistung wird bei Abschluss der Versicherung beispielsweise mit einem Betrag von 100.000 Euro festgelegt. Das bedeutet aber nicht, dass der Versicherte nun bei jedem Unfall einen Betrag von 100.000 Euro erhält. Vielmehr richtet sich die auszuzahlende Leistung nach der so genannten Gliedertaxe. In dieser ist festgelegt, wie hoch der prozentuale Anteil der Leistung ausgehend von der Invaliditätssumme bei bestimmten Verletzungen ist. So erhält man beispielsweise für einen abgetrennten Daumen nach der Gliedertaxe rund 20 Prozent der gesamten Invaliditätssumme, also im Beispielfall einen Betrag von 20.000 Euro. Viele Versicherungen bietet auch die so genannte progressive Invaliditätsstaffel an, wobei der Versicherte dann den dreifachen Satz erhalten kann. Als Invalide können Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nur Teilweise ausüben. Das einzige was Ihnen bleibt ist Ihre Familie und zur Ablenkung ein Multiplayer Game im Internet.

Weitere Leistungen der privaten Unfallversicherung

Neben der Invaliditätsleistung können noch einige weitere Leistungen im Rahmen der privaten Unfallversicherung vereinbart werden, Dazu zählen beispielsweise die Todesfallleistung, Übergangsleistung, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Unfallrente, Genesungsgeld, Kurbeihilfe, Schmerzensgeld, sowie Leistungen bei Rettungsflügen oder entstandenen Bergungskosten. Die Todesfallsumme wird beispielsweise dann an einen Angehörigen gezahlt, wenn der Versicherte innerhalb eines halben Jahres an den Unfallfolgen verstirbt. Die Höhe der dann zu erbringenden Leistungen ist im Grunde frei vereinbar. Eine sehr wichtige Leistung der privaten Unfallversicherung ist sicherlich die Unfallrente. Falls der Versicherte aufgrund des Unfalls erwerbsunfähig wird, zahlt die private Unfallversicherung eine lebenslange Unfallrente, falls diese im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Auch hier ist die Höhe wiederum individuell zu gestalten. Gerade im Hinblick auf die gesetzliche Unfallversicherung, wo zwar auch eine Unfallrente gezahlt wird, diese allerdings zum einen relativ gering ist und zum anderen wie schon erwähnt nur im Falle eines Arbeitsunfalls gezahlt wird, ist die private Unfallrente sicherlich eine sehr sinnvolle Ergänzung. Während die Höhe der Prämie zur gesetzlichen Unfallversicherung unabhängig von der versicherten Person und deren Lebensumstände als solche ist, sieht dieses bei der privaten Unfallversicherung völlig anders aus. Hier werden viele Kriterien beachtet, nach denen die später zu zahlenden Beitragshöhe festgesetzt wird. Dennoch streben viele Versicherungsnehmer im Laufe der Zeit einen Versicherungswechsel an, um in jedem Fall die für sich passenden Angebote ausfindig machen zu können.


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Kriterien nach denen die Prämie festgelegt wird

Zu den Kriterien nach denen die Prämie festgelegt wird, gehört natürlich als Erstes die gewählte Leistung wie Unfallrente, Versicherungssumme, Krankentagegeld etc.. Zudem spielt auch das Alter und Geschlecht des Versicherten eine Rolle. Weitere Merkmale sind die Vertragsgestaltung (Einzel- oder Gruppenvertrag), die Vertragsdauer, der Beruf des Versicherten und besondere Hobbies sind ebenfalls unbedingt anzugeben. Gerade die letzten beiden genannten Kriterien sind wichtige Merkmale, anhand derer der Beitrag festgelegt wird. So teilen fast alle Versicherungsunternehmen die Berufe in bestimmte Gruppen ein, die nach gefährlicher und ungefährlicher Tätigkeit unterschieden werden. So ist beispielsweise eine Bürotätigkeit natürlich mit weitaus weniger Unfallgefahren versehen, als es bei einer Arbeit auf der Baustelle der Fall ist. Ähnlich sieht es bei den Hobbies aus. Sind die besonders gefährlich, so führen diese oftmals sogar dazu, dass die Versicherungsgesellschaft entweder deutlich höhere Prämien verlangt, oder die Versicherung an sich komplett ablehnt.